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Abschluss der Promotion

Den Abschluss der Promotion bildet die Promotionsprüfung, die entweder als Rigorosum oder als Disputation (gelegentlich sogar als beides) durchgeführt wird.

Den Abschluss der Promotion bildet die Promotionsprüfung, die entweder als Rigorosum oder als Disputation (gelegentlich sogar als beides) durchgeführt wird. Teilweise kann man auch zwischen einer der beiden Formen wählen. Der Wissenschaftsrat hat sich in seinen Empfehlungen für die Doktorandenausbildung (2002) für die Disputation und gegen das Rigorosum ausgesprochen (S. 59). Dem schließen wir uns aus Sicht Promovierender an; ein Rigorosum mit Haupt- und Nebenfachprüfungen stellt nicht nur eine hohe Belastung dar, sondern ist angesichts der Tatsache, dass mit dem Studienabschluss und der Dissertation die wissenschaftliche Qualifikation nachgewiesen ist, auch unnötig. Die Promotion ist für uns eben nicht die dritte Phase des Studiums, sondern erste Phase eigenständiger wissenschaftlicher Tätigkeit! Siehe dazu auch die Positionen der GEW zu DoktorandInnen (rechts) und den Aufsatz von Andreas Keller.
Vor Rigorosum und Disputation ist allerdings zuerst die Zulassung zur Promotion zu klären und die Anerkennung der Dissertation abzuwarten. Beides wird in der Promotionsordnung geregelt, die frühzeitig (am besten vor Beginn der Dissertation!) durchzulesen ist.
Siehe zu dem Thema auch den Abschnitt zu Promotionsordnungen.
Eine Checkliste für das gesamte Prozedere der Promotion hat der Promotionsausschuss der sozial- und geisteswissenschaftlichen Fakultäten der Universität Bamberg ins Netz gestellt, einmal für Promotion mit Disputation, einmal mit Rigorosum. Daran orientiert kann man seine eigene Checkliste erstellen. Noch besser wäre es allerdings, gleich den Fachbereich oder die Fakultät aufzufordern, dem Beispiel Bambergs zu folgen und ähnliche Checklisten zu erarbeiten und ins Netz zu stellen.

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