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Arbeitsstelle

Trotz Mangels an verlässlichen Zahlen kann angenommen werden, dass mit Abstand die meisten DoktorandInnen auf einer (befristeten) Qualifizierungs- oder Projektstelle an Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen promovieren und somit in einem Arbeitsverhältnis stehen.

Die in einem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Rechte, Pflichten und Ansprüche ergeben sich aus gesetzlichen Regelungen und den auf Gesetzen beruhenden Rechtsverordnungen, aus Tarifverträgen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen, individuellen arbeitsrechtlichen Verträgen und dem Direktionsrecht des Arbeitgebers.

Bei der GEW befasst sich die Projektgruppe Arbeitsplatz Hochschule und Forschung mit wichtigen Themen für Menschen, die an den Universitäten, Fachhochschulen oder Forschungseinrichtungen arbeiten, z.B. dem Tarifvertrag Wissenschaft. Sie hat die Broschüre „Wissenschaft als Beruf“ mit Positionen und Forderungen zur Verbesserung der Arbeitssituation von Wissenschaftlichen MitarbeiterInnen erstellt (siehe rechts).

Siehe auch die Informationen über die Befristungsregelungen bei Arbeitsverträgen mit Hochschulen oder Forschungseinrichtungen, über die damit in Zusammenhang stehende Begrenzung von Promotionszeiten bei der Bewerbung um Juniorprofessuren und zum Promovieren in der Arbeitszeit.

Einen ersten Überblick zu wichtigen Stichworten gibt der Personalrat der Uni Bremen mit seinem ABC des Arbeitsrechts. - nicht mehr online -


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