Im Organisationsbereich der GEW gibt es Betriebsräte vor allem bei Unternehmen, privaten Einrichtungen und Trägern im Bereich Weiterbildung, Bildung, Erziehung und Wissenschaft.
Betriebsräte können in jedem Betrieb gewählt werden, in dem mindestens fünf Beschäftigte tätig sind. Betriebsräte vertreten die Arbeitnehmer/innen im Betrieb. In allen Fragen, die den Arbeitsalltag bestimmen, haben Betriebsräte mitzureden. Von der Einstellung bis zur Kündigung, von der Arbeitszeit bis zum Internetzugang: Der Betriebsrat bestimmt mit! Auch und gerade in kleineren Betrieben bringt ein Betriebsrat mehr Sachlichkeit und Gerechtigkeit in der Kommunikation und ggf. Auseinandersetzung mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber!
Sie wollen einen Betriebsrat gründen? Sie wollen bei den Betriebsratswahlen kandidieren oder die Wahl unterstützen? Die GEW hilft! Bitte wenden Sie sich an Ihren GEW-Landesverband oder das nächste GEW –Büro. Die Adressen finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Betriebrats-Seite des DGB.
