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Das Templiner Manifest wirktDas Templiner Manifest wirkt: Erweiterung des Geltungsbereichs des TV-L
In Ziffer 10 des Templiner Manifests heißt es: "Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie studentische Beschäftigte haben Anspruch auf tarifvertraglichen Schutz. Wir fordern daher die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Flächentarifverträge des öffentlichen Dienstes auf alle Beschäftigten in Hochschule und Forschung." Dieser Forderung ist die GEW wieder einen Schritt näher gekommen. Die künstlerischen Lehrkräfte an Kunst- und Musikhochschulen, die bisher keinen tariflichen Schutz hatten, werden ab 1. Januar 2012 in den Geltungsbereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TV-L) aufgenommen. Bereits im Tarifabschluss 2009 war vereinbart worden, Tarifgespräche u.a. zu diesem Thema aufzunehmen. Die entscheidenden Fragen konnten im Lauf des Jahres 2010 in direkten Gesprächen zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der GEW geklärt werden.
Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Tarifinfo des Arbeitsbereichs Angestellten- und Beamtenpolitik der GEW.
Das Templiner Manifest wirkt: Wissenschaftszeitvertragsgesetz auf dem Prüfstand
Der Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung wird sich am Mittwoch, 30. November 2011, ab 9:30 Uhr in einem öffentlichen Fachgespräch mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz beschäftigen. Anlass dafür ist zum einen die von HIS GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung durchgeführte Evaluation des Gesetzes, zum anderen die Anträge der Fraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zum Thema.
Ganz neu dazu gekommen ist der Antrag "Wissenschaftszeitvertragsgesetz wissenschaftsadäquat verändern" der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen. Darin fordern die Grünen u. a. eine Aufhebung der Tarifsperre im Gesetz (Ziffer 10 des Templiner Manifests). Darüber hinaus greifen die Grünen die Forderung der GEW nach Mindestlaufzeiten für Zeitverträge auf: Die Befristungen sollen "zwei Jahre bzw. die Dauer des Bewilligungszeitraums der Drittmittel für ein Forschungsprojekt" nicht unterschreiten. Wie die GEW fordern die Grünen auch eine verbindliche Ausgestaltung der so genannten Familienkomponente des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, die die Verlängerung von Zeitverträgen ermöglicht, wenn Kinder betreut werden – bisher gibt es darauf aber keinen Rechtsanspruch.
Dem Bundestagsausschuss liegen weitere Anträge der Fraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vor, über die wir bereits berichteten.
Dr. Andreas Keller, für Hochschule und Forschung zuständiges Vorstandsmitglied der GEW, ist einer der Sachverständigen, die die Abgeordneten am Mittwoch anhören werden. Weitere Sachverständige sind: Dr. Anke Burkhardt (Institut für Hochschulforschung an der Universität Halle-Wittenberg), Prof. Dr. Klaus Dicke (Rektor der Universität Jena und Vizepräsident der Hochschulrektorenkonferenz), Dr. Georg Jongmanns (HIS GmbH, Projektleiter der Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes), Prof. Dr. Ulrich Mayer (Präsident der Leibniz-Gemeinschaft), Prof. Dr. Ulrich Preis (Universität zu Köln – er gilt als "spiritus rector" des neuen Wissenschaftszeitvertragsrechts), Manfred Scheifele (Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Fraunhofer-Gesellschaft). Das Fachgespräch ist öffentlich – wer teilnehmen möchte, wende sich direkt an das Ausschusssekretariat im Deutschen Bundestag.
Das Templiner Manifest wirkt: Rot-schwarze Koalitionsvereinbarung in Berlin
Wie Forderungen des Templiner Manifest von den rot-grünen bzw. grün-roten Koalitionen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz aufgegriffen wurden, haben wir bereits berichtet . Einen Teilerfolg gibt es nun auch aus dem Land Berlin zu berichten: "Gemeinsam mit den Hochschulen werden wir nach Wegen suchen, die zunehmend kurzen Vertragslaufzeiten von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu vermeiden, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Flexibilität der Hochschule und der Karriereplanung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu schaffen", haben SPD und CDU in ihrer Koalitionvereinbarung festgehalten. Außerdem enthält der Koalitionsvertrag ein klares Bekennntnis zum Tarifvertrag für studentische Beschäftigte, den Berlin als einziges Bundesland mit den Gewerkschaften abgeschlossen hat. Wie die GEW-Kolleginnen und Kollegen im Südwesten wird auch in Berlin der Landesverband genau darauf achten, ob und inwieweit der neue Berliner Senat diese Vereinbarung umsetzen wird. Weitere Informationen zur Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU in Berlin finden Sie bei der GEW Berlin.