Das gaben ver.di, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sowie die Gewerkschaft der Polizei (GdP) am Donnerstag vor der Presse in Berlin bekannt. Die GEW hält außerdem die Forderung aufrecht, auch im für Bund und Kommunen geltenden Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu treffen, wie sie im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bereits erfolgreich durchgesetzt werden konnten. Die Sonderregelungen ermöglichen u. a. eine faire Einstufung der Beschäftigten bei einem Arbeitgeberwechsel. Weitere Informationen sind auf dem GEW-Tarifportal für Bund und Kommunen zu finden, dort kann auch das GEW-Tariftelegramm abonniert werden.