/ Bildungsbereiche
/ Wissenschaft
/ Hochschulrecht
HochschulabschlüsseSchon seit der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes im Jahr 1998 haben die Hochschulen die Möglichkeit, neben den bekannten Magister-, Diplom- und Staatsexamensstudiengängen gestufte Studiengänge einzuführen, die zu einem Bachelorabschluss bzw. zu einem Masterabschluss führen. Im Zuge der Umsetzung des Bologna-Prozesses gewinnen diese zunehmend an Bedeutung.
Die GEW fordert, dass der Bund die ihm nach der Föderalismusreform verbliebene Möglichkeit nutzt, bundesgesetzliche Regelungen für Hochschulzugang und -abschlüsse zu treffen.