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Hochschulabschlüsse

Die Hochschulabschlüsse gehören zu den wenigen Feldern, in denen dem Bund nach der Föderalismusreform Regelungskompetenzenzen verblieben sind.

Schon seit der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes im Jahr 1998 haben die Hochschulen die Möglichkeit, neben den bekannten Magister-, Diplom- und Staatsexamensstudiengängen gestufte Studiengänge einzuführen, die zu einem Bachelorabschluss bzw. zu einem Masterabschluss führen. Im Zuge der Umsetzung des Bologna-Prozesses gewinnen diese zunehmend an Bedeutung.

Die GEW fordert, dass der Bund die ihm nach der Föderalismusreform verbliebene Möglichkeit nutzt, bundesgesetzliche Regelungen für Hochschulzugang und -abschlüsse zu treffen.

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