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PromotionsfähigkeEinige Universitäten haben gute allgemeine Informationen über die Promotion an ihrer Institution zusammengestellt. Sie geben Tipps und Hilfe bei Fragen der Einschreibung, BetreuerInnensuche, DoktorandInnenstatus etc. Solche Seiten gibt es beispielsweise von der Freien Universität Berlin, sehr gut ist auch die Informationsseite der Gemeinsamen Geschäftsstelle der Promotionsausschüsse an der Universität Kassel.
Eine Checkliste für das gesamte Prozedere der Promotion hat der Promotionsausschuss der sozial- und geisteswissenschaftlichen Fakultäten der Universität Bamberg ins Netz gestellt, einmal für Promotion mit Disputation , einmal mit Rigorosum. Daran orientiert kann man seine eigene Checkliste erstellen oder noch besser den Fachbereich oder die Fakultät auffordern, auch Checklisten zu erarbeiten und ins Netz zu stellen.
Die formale Zulassung regeln allerdings immer die Promotionsordnungen der Fakultäten/Fachbereiche.
Eine erste Recherche, welche Hochschulen für eine geplante Promotion in Frtage kommen, ermöglicht der Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), eine Recherche zu ausgewählten Zulassungsbestimmungen das Informationssystem Promotion der Hochschule Neu-Ulm.
FU Berlin
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Universität Kassel
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Universität Bamberg
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Universität Bamberg
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Es gibt keine Altersbeschränkung für die Promotion. Das Alter spielt also bei der Zulassung zur Promotion bei den Fakultäten/Fachbereichen keine Rolle, es kann allerdings bei der Finanzierungsfrage zu einem wichtigen Kriterium werden. Bei den meisten Stipendiengebern gibt es Obergrenzen für die Förderung. So fördert das Studienförderwerk Klaus Murrmann der Stiftung der Deutschen Wirtschaft bis max. 28 Jahre (es können aber nachgewiesene Zeiten wie freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr, Wehr- oder Ersatzdienst, anerkannte Elternzeiten oder eine Lehre bzw. Ausbildung angerechnet werden), die Rosa-Luxemburg-Stiftung in der Regel bis max. 30 Jahre, die Konrad-Adenauer-Stiftung und die Hans-Seidel-Stiftung (in der Regel) bis max. 32 Jahre. die Hans-Böckler-Stiftung bis max. 40 Jahre. Keine Angaben machen die Heinrich-Boell-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Friedrich-Naumann-Stiftung, Cusanuswerk und das Evangelische Studienwerk e.V. Villigst - was aber nicht bedeutet, dass Alter hier keine Rolle spielt. Die Studienstiftung des Deutschen Volkes schreibt keine Altersobergrenze in ihren Kriterienkatalog, aber aus ihrer Aufgabe „die Hochschulbildung junger Menschen“ zu fördern und den Anforderungen „zügig durchgeführtes Studium“ und „Studienabschluss liegt nicht länger als ein Jahr zurück“ wird deutlich, dass das Lebensalter wichtiger Bewertungspunkt sein kann. geschaffen werden.
Die GEW fordert, dass bei Maßnahmen der Promotionsförderung alle Altersgrenzen ebenso abgeschafft werden wie in den wissenschaftlichen Karrierewegen.
Das Exposé, in dem das Forschungsvorhaben für die Dissertation dargestellt wird, ist ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg zur Promotion. Für alle Stipendiengeber, bei der Bewerbung bei Graduiertenkollegs oder auf Qualifizierungsstellen aber auch allgemein bei der BetreuerInnensuche wird es gefordert oder kann zumindest sehr hilfreich sein. Eine gute Beschreibung über den Nutzen eines Exposés, wie man es aufbaut und was reingehört gibt Politikwissenschaftsprofessor Ulrich von Alemann von der Universität Düsseldorf.
Muss man bei Bewerbungen, z. B. um ein Promotionsstipendium, ein Exposé einreichen, wird es in der Regeln von Fachvertretern begutachtet. Es kann bei der Erstellung eines Exposés sehr nützlich sein zu wissen, nach welchen Richtlinien oder Hinweisen die Gutachten verfasst werden. Man kann sich beispielsweise bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) die Hinweise zur Begutachtung ansehen. Sie sind zwar auf die Begutachtung größerer Forschungsprojekte bezogen, lassen sich aber zu Teilen auch auf die Begutachtung von Promotionsvorhaben übertragen.
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hatte sich bereits in einem Beschluss vom April 2000 für eine Promotion mit im In- oder Ausland erworbenem BA-Abschluss ausgesprochen. Der unmittelbare Zugang zur Promotion solle dieser Personengruppe im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahrens eröffnet werden.
Auch die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) will begabten NachwuchswissenschaftlerInnen die Möglichkeit geben, direkt nach dem BA zur Promotion zugelassen zu werden. So steht es in der Beschreibung ihrer Positionen zur DoktorandInnenausbildung. In ihrem Beschluss zur Organisation des Promotionsstudiums vom Februar 2003 ist nicht so explizit von BA, sondern von einem „höheren Studienabschluss“ (S. 7) die Rede. Die Universitäten sollen allerdings die Bedingungen für die Übergänge zwischen den drei Ausbildungsstufen (BA, MA, Promotion) autonom festsetzen.
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen des Sekretariats der KMK hat für Menschen, die ihre Studienabschlüsse im Ausland erworben haben, eine Informationsdatenbank zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse zusammengestellt.
Die eigentliche Anerkennung erfolgt über die Fakultäten/Fachbereiche der jeweiligen Universität. Wie sich der Ablauf einer Einschreibung, Anmeldung oder Zulassung gestaltet beschreiben die Universitäten unterschiedlich ausführlich (meist auf den Seiten „Internationales“). Etwas ausführlichere Hinweise bietet z.B. das Akademische Auslandsamt der Universität Köln (auch auf Englisch).
Uni Köln, Akademisches Auslandsamt
// Leitfaden für die Promotion
University of Cologne, International Office
// Guidelines for the Doctoral Degree Program