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Promovieren mit Fachhochschulabschluss

Nach wie vor gibt es für promotionswillige Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen an vielen Stellen Hindernisse bei der Promotion. Der Wissenschaftsrat fordert verlässliche Perspektiven.

Positionen

(Anmerkung: Zur besseren Unterscheidbarkeit wird im Folgenden von FACHhochschulen gesprochen obgleich diese in der Selbstbezeichnung inzwischen vielfach die Begriffe ‚Hochschule‘ bzw. ‚University of Applied Sciences‘ verwenden.)

Am 2.7.2010 veröffentlichte der Wissenschaftsrat (WR) seine „Empfehlungen zur Rolle der Fachhochschulen im Hochschulsystem“. In Bezug auf den Zugang zur Promotion von FachhoschulabsolventInnen ist dort zu lesen: „Der Wissenschaftsrat hält es für unbedingt erforderlich, dass geeigneten Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen verlässliche Perspektiven zur Aufnahme einer Promotion eröffnet werden.“ Gerade weil nur Universitäten mit dem Promotionsrecht ausgestattet seien sollen diese nicht nur in ihren Promotionsordnungen die Studienabschlüsse der Fachhochschulen formal jenen der Uni gleichstellen, sondern auch stärker als bisher mit Fachhochschulen kooperieren. Hierzu sollen Kooperationsplattformen und gemeinsame Graduiertenschulen von Universitäten und Fachhochschulen eingerichtet werden.

Bereits 2004 hat sich die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) deutlich für eine Durchlässigkeit bei der Zulassung zum Master an einer Universität und zur Promotion ausgesprochen und gefordert, die Zulassung auf Grundlage der fachlichen Qualifikation der BewerberInnen und nicht rein formaler Unterscheidungen wie dem Studienabschluss vorzunehmen. 2009 legte die HRK die Ergebnisse einer Befragung zu Promotionen von Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen vor.

Der Hochschullehrerbund (hlb) veröffentlichte am 14.7.2010 eine Stellungnahme, in der er sich explizit für ein Promotionsrecht für forschungsstarke Fachhochschulen aussprach. Ein Argument hierfür ist, dass es zu einem „brain drain“ führe, wenn qualifizierte FachhochschulabsolventInnen mangels Promotionsmöglichkeiten im Inland im Ausland promovierten und oftmals dort ihre wissenschaftliche Karriere fortsetzen. Weiter wird auf den gestiegenen Bedarf an anwendungsorientierter Forschung hingewiesen, der von FachhochschulabsolventInnen im Rahmen von Qualifizierungsstellen geleistet werden könne. Anders sieht das der Verband ‚TU9‘, der sich aus neun Technischen Universitäten zusammensetzt: Sie halten daran fest, dass „das Promotionsrecht [..] weiterhin ausschließlich den Universitäten vorbehalten bleiben [müsse]“.

Ähnlich wie der Wissenschaftsrat in seiner eingangs genannten jüngsten Publikation schrieb schon im Jahr 2004 Gerd Köhler, damals Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes der GEW, dass bei Graduiertenzentren und ähnlichen Verbünden die Fachhochschulen mit einbezogen werden müssten, da Forschungsinstitute auf diesen wissenschaftlichen Nachwuchs angewiesen sind. Die GEW Nordrhein-Westfalen nahm aus Anlass einer öffentlichen Anhörung im Landtagsausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie am 25.3.2011 zur Thematik Promotion und Fachhochschulen Stellung. Am 3.4.2011 verabschiedete die GEW-Projektgruppe DoktorandInnen das Papier „Wege zur Promotion für Fachhochschul-AbsolventInnen, das dann am 21.5.2011 durch den Bundesfachgruppenausschuss Hochschule und Forschung der GEW beschlossen wurde.

Informationen

Grundlegende Informationen zur Promotion mit FH-Abschluss bietet die (derzeit jährlich aktualisierte) Broschüre von Ansgar Keller „Promotionsführer für Fachhochschulabsolventen“. Schwerpunkt dieser Publikation ist die Analyse von Promotionsordnungen und das Aufzeigen von konkreten Zugangsvarianten zu einem Doktorat für FachhochschulabsolventInnen. Daneben bietet die Broschüre Informationen zu Promotionsmöglichkeiten im Ausland, Literaturempfehlungen, eine Übersicht zu den Begabtenförderungswerken sowie bildungspolitische Informationen (u.a.).

Eine umfassende Informationsseite zur Promotion mit FH-Abschluss hat Prof. Dr. Sibylle Brunner von der Hochschule Neu-Ulm zusammengestellt. Dort finden sich Hinweise zur rechtlichen Situation, zu Finanzierungsmöglichkeiten und zu statistischen Daten von Promotionen. Sehr gut ist der Service-Teil: Man kann eine Datenbank zu Zulassungsbestimmungen der einzelnen Universitäten durchsuchen, und die Linkliste enthält alle Promotionsordnungen deutscher Universitäten.

Auch für das Promovierenden-Netzwerk Thesis ist die Promotion mit FH-Abschluss ein Thema.

Für AbsolventInnen einer Fachhochschule für Soziale Arbeit (und Nachbardisziplinen) bieten die Homepage sowie die Mailingliste von Prof. Dr. Rudolf Schmitt von der Hochschule Zittau/Görlitz ein sehr umfangreiches Informations- und Serviceangebot. An die gleiche Zielgruppe richtet sich auch der Leitfaden „FachhochschulabsolventInnen promovieren!“ von der Alice-Salomon-Hochschule Berlin. Katja Richter, Promotionsbeauftragte an der Hochschule Fulda, hat wichtige Regelungen aus den Landeshochschulgesetzen für den Bereich „Fachhochschulen und Promotion“ tabellarischb zusammengestellt.


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